Grenzwiederherstellung

Die Grenzwiederherstellung ist dann angebracht, wenn örtliche Grenzen und Grenzverläufe nicht mehr eindeutig rekonstruierbar sind, bzw. sich Grenzpunkte in der Örtlichkeit nicht mehr auffinden lassen, um so einen eindeutigen Grenzverlauf zu erkennen.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Übertragung von bestehenden Flurstücksgrenzen und deren Grenzpunkte in die Örtlichkeit
  • Amtliche Feststellung oder Wiederherstellung der bestehenden Flurstücksgrenzen und deren Grenzpunkte
  • Erneuerung von zerstörten Grenzpunkten
  • Durchführung des Grenztermins mit Eigentümern und den Grenznachbarn